Datenschutzhinweise zur Videoüberwachung
Fahrzeugseparationsanlage A4 zwischen AS Wiehl-Bielstein und AS Gummersbach (Wiehltalbrücke)
Mit diesen Hinweisen informieren wir Sie nach Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) darüber, wie wir personenbezogene Daten verarbeiten, wenn Sie die Fahrzeugseparationsanlage auf der A4 zwischen den Anschlussstellen Wiehl-Bielstein und Gummersbach durchfahren. Die Anlage schützt die Wiehltalbrücke, indem Fahrzeuge über 44 t Gesamtgewicht vor der Brücke erkannt und ausgeleitet werden. Der Bereich der Anlage ist videoüberwacht; darauf weisen Schilder vor der Einfahrt in den überwachten Bereich hin.
1. Verantwortlicher
AVS Verkehrssicherung GmbH
Marie-Curie-Straße 11, 51377 Leverkusen
Telefon 0214 3138340 · E-Mail kontakt@avs.eu
2. Datenschutzbeauftragter
Five Consulting – Klaus Pampuch
Frankenforster Str. 44, 51427 Bergisch Gladbach
Telefon 02204 7060940 · E-Mail pampuch@five.consulting
3. Überwachter Bereich und erfasste Daten
Die Kameras erfassen den Zulauf zur Anlage, den Wiege- und Ausleitungsbereich mit der Schrankenanlage sowie den Betriebscontainer und dessen Umfeld. Der überwachte Bereich beginnt am Hinweisschild vor der Einfahrt und endet mit der Rückführung auf die Fahrbahn. Fahrbahnen außerhalb der Anlage werden nicht erfasst.
Verarbeitet werden Bildaufnahmen der Fahrzeuge und ihrer Umgebung mit Datum und Uhrzeit. Auf den Aufnahmen können das Kennzeichen sowie Fahrerinnen, Fahrer und Mitfahrende erkennbar sein. Eine Tonaufzeichnung findet nicht statt. Die Anlage nimmt keine automatische Kennzeichenerkennung und keinen Abgleich mit anderen Datenbeständen vor.
Das Personal im Betriebscontainer sieht die Kamerabilder live, um den Betrieb der Anlage zu überwachen und bei Störungen einzugreifen.
4. Zweck und Rechtsgrundlage
Die Videoaufzeichnung dient der Aufklärung von Unfällen, Schäden und Störungen in der Fahrzeugseparationsanlage sowie dem Schutz des Betriebspersonals und der technischen Einrichtungen. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse).
Unser berechtigtes Interesse liegt darin, den Hergang von Unfällen und Schäden an der Anlage nachvollziehen zu können, Ansprüche gegenüber Versicherern und Beteiligten zu belegen oder abzuwehren, Störungen im Betriebsablauf zu erkennen und zu beheben und das rund um die Uhr eingesetzte Personal sowie die Anlagentechnik vor Übergriffen und Beschädigung zu schützen. Die Anlage befindet sich im Verkehrsraum der Bundesautobahn, in dem Sie nicht mit Unbeobachtetheit rechnen; die Aufnahmen werden nur kurz gespeichert, nur bei einem konkreten Anlass ausgewertet und nicht zur Ahndung von Verkehrsverstößen oder Gewichtsüberschreitungen verwendet. Ihre Interessen überwiegen unser Interesse daher nicht.
5. Empfänger
Die Aufnahmen werden ausschließlich bei einem konkreten Vorfall ausgewertet und dann im Einzelfall weitergegeben an:
- Polizei und Staatsanwaltschaft im Rahmen ihrer Ermittlungen,
- Versicherer zur regulierung von Schäden,
- die Autobahn GmbH des Bundes als Auftraggeberin der Baumaßnahme und Baulastträgerin, soweit ein Vorfall die Brücke oder die Verkehrsführung betrifft.
Für Betrieb, Wartung und Fernwartung des Videosystems setzen wir einen Dienstleister ein, der die Daten in unserem Auftrag und nach unseren Weisungen verarbeitet (Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO). Eine Übermittlung in Länder außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums findet nicht statt.
6. Speicherdauer
Die Aufnahmen werden nach 14 Tagen automatisch gelöscht. Wird innerhalb dieser Frist ein Unfall, ein Schaden oder eine Störung gemeldet, sichern wir die betreffende Sequenz und bewahren sie auf, bis der Vorfall geklärt ist und keine Ansprüche mehr geltend gemacht oder abgewehrt werden müssen. Die übrigen Aufnahmen bleiben von der Sicherung unberührt und werden fristgerecht gelöscht.
7. Ihre Rechte
Sie haben gegenüber uns das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden Daten (Art. 15 DSGVO), auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), auf Löschung (Art. 17 DSGVO) und auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO). Aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, können Sie der Verarbeitung jederzeit widersprechen (Art. 21 DSGVO).
Für Auskunftsersuchen zu Videoaufnahmen benötigen wir Datum, Uhrzeit und das Kennzeichen oder eine Beschreibung Ihres Fahrzeugs, damit wir die Aufnahme finden können. Bitte beachten Sie die Löschfrist von 14 Tagen: Nach ihrem Ablauf liegen keine Aufnahmen mehr vor. Richten Sie Ihre Anfrage an die oben genannte Adresse oder an unseren Datenschutzbeauftragten.
Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt, können Sie sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde beschweren (Art. 77 DSGVO). Für uns zuständig ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Kavalleriestraße 2–4, 40213 Düsseldorf, www.ldi.nrw.de.
8. Weitere Hinweise
Sie sind weder gesetzlich noch vertraglich verpflichtet, uns Daten bereitzustellen. Die Aufnahmen entstehen mit dem Durchfahren des überwachten Bereichs; eine andere Route über die Anlage gibt
es nicht. Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling nach Art. 22 DSGVO findet nicht statt.
Die Fahrzeugseparationsanlage ist bis zum 31.12.2029 vorgesehen. Wir passen diese Hinweise an, wenn sich die Verarbeitung ändert; maßgeblich ist die jeweils hier veröffentlichte Fassung.
Stand: September 2026